"Das BeN ist für mich wichtig, weil wir dadurch wirksamer und professioneller Einfluss auf Themen wie öko- logische und soziale Beschaffung, Welthandel oder Klimawandel bei Politik, Kirche und der Öffentlichkeit nehmen können."
Angela Hesse (Brot für die Welt, Diakonisches Werk)

Neuerung der Umweltprojektförderung in Bremen
Bremer umwelt- und entwicklungspolitische Vereine und Initiativen können Fördergelder für Umweltprojekte in Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beantragen (Weitere Informationen dazu können hier nachgelesen werden). Diesbezüglich gibt es Neuigkeiten zu vermelden.
Mit der Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 08.12.2011 wurde ein neues Vergabeverfahren und eine Förderrichtlinie für Umwelt- und Naturschutzprojekte und für Projekte zum Themenfeld Umwelt und Entwicklung (BINGO-Mittel) beschlossen.
Seit Frühjahr 2011 war unklar, auf welche Art und Weise Anträge zur Umweltprojektförderung gestellt werden können. Viele vorhandene Projektideen waren daher nicht umsetzbar, da es kein gültiges Vergabeverfahren für die vorhandenen zweckgebundenen Mittel gab.
Die wesentlichen ab 01. Januar 2012 geltenden Neuerungen sind:
- Die beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr angesiedelte Förderung von gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzprojekten und von Projekten zum Themenfeld ’Umwelt und Entwicklung’ erfolgt auf Grundlage einer Förderrichtlinie.
- Die zuständige Deputation setzt zur Vergabe der Fördermittel einen Wettmittelausschuss ein. Der Ausschuss wird von acht, noch zu wählenden Deputationsmitgliedern gebildet. Er tagt grundsätzlich monatlich. Der Ausschuss entscheidet in nicht-öffentlicher Sitzung.
- Projektanträge, die nach Prüfung durch die Verwaltung förderfähig sind, werden dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Projektanträge, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen, werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Die bisherige Unterscheidung zwischen kleinen (bis 5.000 € Förderung) und großen (ab 5.000 € Förderung und max. 2-jähriger Laufzeit) Projekten entfällt.
- Die Förderung beträgt grundsätzlich (d.h.: in der Regel) mindestens 60% der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes. Die Antragstellenden haben grundsätzlich (d.h.: in der Regel) mindestens 40% der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes zu erbringen. Dieser Eigenanteil kann durch Drittmittel, Einnahmen, Eigenmittel und ehrenamtliche Eigenarbeitsleistungen erbracht werden. Als Stundensatz für ehrenamtliche Eigenarbeitsleistungen wird maximal das 1,5-fache des im Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz festgeschriebenen Mindestlohns anerkannt. Overheadkosten können pauschal bis zu 20% der förderfähigen Projektausgaben veranschlagt werden.
Die Neuerungen können hier auch noch einmal detailliert nachgelesen werden:
Verfahren zur Vergabe von Mitteln für die Umweltprojektförderung
Zusätzliche Informationen hierzu gibt es außerdem auf der Homepage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr.
